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Das Team von “Frank`s Hus “ begrüsst Sie recht herzlich auf unserer Webseite.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Liebe Gäste,

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

 

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung.

2. An- und Abreise

Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 16:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bzw. Schlüsselrückgabe bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 19:00 Uhr am Vortag mitzuteilen. Bei Abreise bis 18:00 Uhr ist 80% des Zimmerpreises, nach 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen.

Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Zimmervermietung über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWST. oder Kultur und Tourismusabgabe nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich die Zimmervermietung vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.

 4. Zahlungen

Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das Entgelt vor Anreise fällig.

Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann die Zimmervermietung eine Zwischenrechnung erstellen.

Wenn Zahlungsverzug, so kann die Zimmervermietung die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Zimmervermietung vorbehalten.

Sofern eine Vereinbarung über die Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die ihm ausgestellte Rechnung bis zum Zahlungsziel das in der Rechnung genannt ist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird der zur Zeit geltende gesetzliche Verzugszinssatz zur Berechnung verwendet.

 Für die Reservierungen wir die Zimmervermietung eine Vorauszahlung von 100% des vereinbarten Preises verlangen.

Wenn Vorauszahlungen nicht innerhalb von 3 Tagen nach Aufforderung bzw. Rechnungsdatum auf dem Konto der Zimmervermietung eingezahlt wurden, so ist die Zimmervermietung zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss dann von der Zimmervermietung unverzüglich mitgeteilt werden.

5. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

Bei Reservierungen für Zimmer oder Veranstaltungen gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

Bis 14 Tage vor Anreisetag – kostenlose Abbestellung

Nach dieser Frist - Zahlung Gesamtbetrages

No-Show – Zahlung von 100 % des Gesamtbetrages bei Nichtanreise und bei Stornierung am Anreisetag.

Die Zimmervermietung ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

Soweit der Zimmervermietung darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen.

6. Haftung

Der Vertragspartner der Zimmervermietung bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Betreiber der Zimmervermietung in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.

Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt die Zimmervermietung zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.

Falls in einem Nichtraucherzimmer geraucht wird, wird die Zimmervermietung für die Grundreinigung und bei einem Ausfall für eine geplante Zimmervermietung dies mit 50,- € in Rechnung stellen.

Bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher oder des buchenden zu ersetzen. Der Verlustpreis des Hotelschlüssels liegt bei 350,- € da dieser einer Zentralschließanlage zugehörig ist. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Die Zimmervermietung behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt, oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensansprüche hergeleitet werden können.

Für eingebrachte Sachen haftet die Zimmervermietung nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.

Die Zimmervermietung haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in den hauseigenen Prospekten sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Zimmervermietung haftet nicht für die Leistungen der von ihnen vermittelten Hotels.

7. Sonstiges

Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Zimmervermietung.

Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn die Zimmervermietung diese schriftlich bestätigt hat.

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.

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